Krypto Steuern in Deutschland 2026: Haltefrist, Freigrenze, DAC8 & geplante Reform
- 16. Mai
- 11 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 4 Tagen
In Deutschland sind Krypto-Gewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei. Wer früher verkauft, zahlt den persönlichen Einkommensteuersatz (0–45 %), sofern der Gesamtgewinn die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr übersteigt. Staking, Mining und Lending zählen als sonstige Einkünfte mit eigener Freigrenze von 256 €. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die EU-Meldepflicht DAC8. Eine Reform, die die einjährige Haltefrist ab 2027 abschaffen soll, ist angekündigt – aber noch nicht beschlossen.
Lesezeit: 13 Minuten | Stand: Juni 2026 | Haltefrist: 1 Jahr (§ 23 EStG) | Freigrenze: 1.000 €/Jahr | Steuersatz: 0–45 %
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und Bildung und ist weder Rechts- noch Steuerberatung. Steuerrecht ist komplex und einzelfallabhängig – im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen.
Wann sind Krypto-Gewinne in Deutschland steuerfrei – kurz zusammengefasst?
Die wichtigsten Eckpunkte nach aktuellem Recht (Stand Juni 2026):
Haltefrist 1 Jahr: Gewinne aus Verkäufen nach über 12 Monaten Haltedauer sind steuerfrei (§ 23 EStG)
Innerhalb der Frist: persönlicher Einkommensteuersatz 0–45 %, nicht die 25 % Abgeltungssteuer wie bei Aktien
Freigrenze 1.000 €/Jahr: für private Veräußerungsgewinne – als Freigrenze, nicht als Freibetrag
Freigrenze 256 €/Jahr: für sonstige Einkünfte (Staking, Mining, Lending, Airdrops)
DAC8 seit 01.01.2026: EU-Börsen melden Transaktionsdaten automatisch ans Finanzamt (erstmals 2027 für 2026)
Geplante Reform: Abschaffung der Haltefrist ab 2027 angekündigt – Details für Juli 2026 erwartet, noch kein Gesetz
Wie werden Kryptowährungen in Deutschland besteuert?
Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter, nicht als Kapitalanlagen. Damit fallen Gewinne unter private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG – und nicht unter die Abgeltungssteuer wie Aktien. Bestätigt wurde das durch das BFH-Urteil IX R 3/22 vom 14.02.2023.
Die wichtigste Konsequenz: Krypto-Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45 %) besteuert, nicht pauschal mit 25 %. Das ist für Vielverdiener nachteilig, für viele andere aber vorteilhaft – vor allem, weil nach Ablauf der Haltefrist gar keine Steuer anfällt. Die rechtlichen Grundlagen im Überblick:
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG: private Veräußerungsgeschäfte – regelt steuerpflichtige Verkäufe innerhalb der Haltefrist
§ 22 Nr. 3 EStG: sonstige Einkünfte – gilt für Staking, Mining, Lending; besteuert beim Zufluss
BMF-Schreiben 10.05.2022: Einzelfragen zu FIFO, Staking, Mining, Wallets
BMF-Schreiben 06.03.2025: Staking-Update – passives Staking löst keine 10-Jahres-Frist aus
BFH IX R 3/22 (14.02.2023): Krypto gerichtlich als sonstiges Wirtschaftsgut bestätigt
DAC8 (EU 2023/2226): automatische Meldepflicht der Börsen ans Finanzamt seit 01.01.2026
Deutschland bietet aktuell eines der attraktivsten Krypto-Steuerregime weltweit. Die einjährige Haltefrist ist ein echter Vorteil für langfristige Investoren. Das könnte sich bald ändern – wer jetzt sauber dokumentiert, ist für jedes Szenario gewappnet. – Felix Rieger, Gründer Kryptoplanet.net
Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei? Die 1-Jahres-Haltefrist erklärt
Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, zahlt beim Verkauf keine Steuern auf den Gewinn – unabhängig von der Höhe. Die Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG beträgt genau 12 Monate. Sie beginnt am Tag nach dem Kauf (§ 187 BGB analog) und endet mit Ablauf des entsprechenden Tages im Folgejahr.
Konkretes Beispiel: Kauf am 15. März 2025 → die Haltefrist beginnt am 16. März 2025 und endet mit Ablauf des 15. März 2026. Ein steuerfreier Verkauf ist frühestens am 16. März 2026 möglich.
Steuerfrei sind:
Verkauf der Kryptowährung nach über 12 Monaten Haltedauer
Tausch in eine andere Kryptowährung nach über 12 Monaten
Zahlung mit Krypto nach über 12 Monaten
Gewinne unter der 1.000-€-Freigrenze – auch innerhalb der Haltefrist
Steuerpflichtig sind:
Verkauf gegen Euro innerhalb von 12 Monaten (über 1.000 € Jahresgewinn)
Tausch Krypto gegen Krypto innerhalb der Frist (gilt als Veräußerung)
Zahlung mit Krypto innerhalb der Frist
Staking-Rewards, Mining-Erträge, Lending-Zinsen (beim Zufluss)
Wichtig: Staking verlängert die Haltefrist nicht mehr. Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 hat klargestellt, dass passives Staking die 1-Jahres-Frist nicht auf 10 Jahre verlängert – diese alte Regelung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 gestrichen. Berechne mit dem Rechner, ab wann deine Coins steuerfrei sind:
Beispiel (statisch): Kauf am 15.03.2025 → steuerfreier Verkauf ab dem 16.03.2026. Wer am 01.01.2026 gekauft hat, kann ab dem 02.01.2027 steuerfrei verkaufen.
Was bedeutet die 1.000-€-Freigrenze (Freigrenze ≠ Freibetrag)?
Die 1.000-€-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – der Unterschied ist entscheidend. Wird die Freigrenze auch nur um 1 Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Freigrenze (gilt für Krypto): Gewinn 1.001 € → volle 1.001 € steuerpflichtig. Bei 30 % ESt = ~300 € Steuer. Gewinn 999 € → 0 € Steuer.
Freibetrag (gilt hier NICHT): Bei einem Freibetrag wäre nur der übersteigende Teil steuerpflichtig – das gilt für Krypto nicht.
Seit dem Jahressteuergesetz 2024 liegt die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne bei 1.000 € pro Jahr (vorher 600 €). Wichtig sind zwei getrennte Freigrenzen:
Veräußerungsgewinne – 1.000 €/Jahr (§ 23 EStG): Trading, Tausch, Zahlung mit Krypto; gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres zusammen, auch Gold/Edelmetalle.
Sonstige Einkünfte – 256 €/Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG): Staking, Mining, Lending, Airdrops.
Beide Grenzen gelten jeweils insgesamt pro Jahr, nicht pro Transaktion. Details zur Freigrenze u. a. bei CoinTracking – Krypto-Steuern Deutschland 2026.
Wie hoch ist der Steuersatz auf Krypto-Gewinne?
Krypto-Gewinne innerhalb der Haltefrist werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, nicht pauschal. Der Satz hängt vom zu versteuernden Gesamteinkommen ab (Gehalt + Krypto-Gewinne + weitere Einkünfte). Hinzu kommen ggf. Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) und Kirchensteuer (8–9 %). Orientierung für 2026 (Einzelveranlagung):
bis 11.784 € (Grundfreibetrag): 0 %
11.785–22.000 €: Einstiegssatz ab 14 %
22.001–55.000 €: bis rund 30 %
55.001–75.518 €: bis 42 % (Spitzensteuersatz)
ab 277.826 €: 45 % (Reichensteuersatz)
Sonderfall Krypto-Derivate (CFDs, Futures): Gewinne daraus fallen nicht unter § 23 EStG, sondern unter die Abgeltungssteuer von 25 %. Verluste aus Termingeschäften sind seit dem JStG 2024 wieder unbegrenzt mit Gewinnen verrechenbar (die frühere 20.000-€-Grenze wurde gestrichen). Berechne deine voraussichtliche Steuer:
Beispiel (statisch): 5.000 € Gewinn, 8 Monate gehalten, 30 % Steuersatz → steuerpflichtig, ~1.500 € Steuer. Bei 13 Monaten Haltedauer wäre derselbe Gewinn steuerfrei (0 €). Ein Gewinn von 900 € innerhalb der Frist bleibt wegen der Freigrenze steuerfrei.
Was ist die FIFO-Methode bei Krypto-Steuern?
FIFO (First In – First Out) bedeutet: Die zuerst gekauften Coins gelten steuerlich als zuerst verkauft. Das Bundesfinanzministerium hat FIFO als verbindlichen Standard für die Berechnung von Haltefristen und Gewinnen festgelegt.
Beispiel: Du kaufst im Januar 2025 0,5 BTC zu 45.000 € und im Juli 2025 0,5 BTC zu 60.000 €. Verkaufst du im Februar 2026 0,5 BTC, gelten nach FIFO die Januar-Coins als verkauft – Haltedauer über 12 Monate, also steuerfrei. Die Juli-Coins bleiben im Depot und wären bei einem Verkauf jetzt noch steuerpflichtig.
Wallet-by-Wallet: Das BMF wendet FIFO wallet-weise an. Bestände auf Börse A und Börse B werden getrennt betrachtet. Eine Übertragung zwischen eigenen Wallets ist kein steuerpflichtiger Vorgang, muss aber klar dokumentiert sein. Bei steigenden Kursen ist FIFO oft vorteilhaft, weil ältere, länger gehaltene Coins zuerst rausgehen.
Wie werden Staking, Mining, DeFi und Airdrops besteuert?
Passive Krypto-Einkünfte sind eine eigene Kategorie mit eigener Freigrenze von 256 € pro Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG), besteuert beim Zufluss mit dem Euro-Marktwert:
Staking-Rewards: § 22 Nr. 3 EStG, persönlicher Satz, Freigrenze 256 €, beim Zufluss.
Mining: § 22 Nr. 3 EStG oder Gewerbe bei hohem Umfang, beim Zufluss.
Lending / Zinsen: § 22 Nr. 3 EStG, beim Zufluss.
Airdrops: bei aktivem Zutun § 22 Nr. 3 EStG, beim Erhalt (Marktwert).
NFT-Verkäufe: § 23 EStG (privat) bzw. § 22 Nr. 3 / Gewerbe, Freigrenze 1.000 €.
DeFi (Liquidity Mining): komplex, meist § 22 Nr. 3 EStG, beim Zufluss.
Wichtig: Nach dem Zufluss beginnt für erhaltene Staking-Coins eine neue 1-Jahres-Haltefrist. Passives Staking verlängert die Frist nicht auf 10 Jahre (BMF 06.03.2025). Details u. a. bei Waltio – Krypto-Steuern Deutschland.
Was ändert sich durch DAC8?
Seit dem 1. Januar 2026 ist die EU-Richtlinie DAC8 (EU 2023/2226) in Kraft – die größte regulatorische Neuerung für Krypto-Anleger seit Jahren. Sie verpflichtet EU-regulierte Krypto-Börsen, Kundendaten und Transaktionen zu erfassen und automatisch ans Finanzamt zu melden – erstmals 2027 für das Steuerjahr 2026.
Wer meldet: EU-regulierte Börsen wie Coinbase, Kraken, Bitpanda, OKX und weitere.
Was gemeldet wird: Transaktionen, Volumen, Ein- und Auszahlungen je Kunde.
Folge: Rückwirkende Prüfungen werden erheblich erleichtert; das Finanzamt kann Steuerhinterziehung bis zu 10 Jahre zurück prüfen.
Nicht erfasst: DEX-Transaktionen und private Wallets fallen aktuell nicht unter DAC8 – die Steuerpflicht besteht aber trotzdem.
Wichtige Klarstellung: DAC8 schafft Transparenz, aber keine neuen Steuertatbestände. Wer über eine DEX handelt und Gewinne nicht erklärt, begeht weiterhin Steuerhinterziehung – die fehlende DAC8-Meldung schützt nicht davor. Wer Gewinne aus Vorjahren nicht erklärt hat, kann unter Umständen eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) prüfen, solange kein Verfahren eingeleitet ist. Hintergründe u. a. bei CoinTracking – DAC8-Guide (im Zweifel Steuerberater).
Kommt die Abschaffung der Haltefrist? Stand der geplanten Reform 2027
Die Reform ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen. Stand Juni 2026 gilt die einjährige Haltefrist unverändert. Am 29. April 2026 bestätigte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz, dass Kryptowährungen künftig „anders besteuert" werden sollen – im Rahmen des Eckwertebeschlusses zum Bundeshaushalt 2027. Konkrete Gesetzesentwürfe liegen noch nicht öffentlich vor.
Der bislang absehbare Zeitplan:
12. April 2026: Koalitionseinigung auf eine Reform (Eckwerte).
29. April 2026: Klingbeil kündigt die Änderung öffentlich an.
Anfang Juli 2026: Verabschiedung des Haushaltsentwurfs mit Krypto-Eckpunkten zur „Etatreife" – erst dann werden konkrete Details erwartet.
Sommer/Herbst 2026: parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren (Bundestag/Bundesrat).
Voraussichtlich 01.01.2027: mögliches Inkrafttreten – sofern das Gesetz beschlossen wird.
Diskutierte Varianten (noch offen): Am wahrscheinlichsten gilt die Einführung einer Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Soli) ähnlich wie bei Aktien; alternativ die Besteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz oder – weniger wahrscheinlich – eine Verlängerung der Haltefrist. Ob bereits gehaltene Bestände geschützt werden (Bestandsschutz), ist offen und wurde von Klingbeil ausdrücklich nicht beantwortet.
Schutz vor Rückwirkung: Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 (2 BvL 14/02) spricht gegen eine rückwirkende Besteuerung bereits steuerfrei aufgelaufener Gewinne. Mehrere Steuerkanzleien leiten daraus ab, dass vor Inkrafttreten erfüllte Haltefristen Bestand haben dürften – rechtssicher ist das aber erst mit dem fertigen Gesetz. Analysen u. a. bei BTC-ECHO, JUHN Partner und Blocktrainer.
Die Abschaffung der Haltefrist wäre ein deutlicher Einschnitt in den Standortvorteil Deutschlands. Österreich hat 2022 abgeschafft – die Mehreinnahmen blieben mit 33,8 Mio. Euro weit hinter den Erwartungen zurück. Der Anreiz, Gewinne zu realisieren, sinkt schlicht, wenn jeder Verkauf besteuert wird. – Felix Rieger, Gründer Kryptoplanet.net
Vergleiche, was die Reform für einen langfristig gehaltenen Gewinn bedeuten würde:
Beispiel (statisch): Ein nach über einem Jahr realisierter Gewinn von 10.000 € ist heute steuerfrei (0 €). Käme die Abgeltungssteuer (26,375 %), wären es ~2.638 €; bei Besteuerung zum persönlichen Satz von 42 % sogar ~4.200 €. Das zeigt, warum die Reform für langfristige Anleger so relevant ist.
Wie nutze ich Krypto-Verluste steuerlich?
Krypto-Verluste sind ein steuerliches Werkzeug: Wer sie richtig einsetzt, senkt die Steuerlast in Gewinnjahren. Möglich ist:
Horizontale Verrechnung: Verluste mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres (§ 23 EStG) verrechnen – Krypto mit Krypto, aber auch mit Gold/Edelmetallen.
Verlustvortrag: Übersteigen die Verluste die Jahresgewinne, werden sie automatisch ins Folgejahr vorgetragen und dort verrechnet.
Verlustfeststellung: Verluste sollten unbedingt angegeben werden – nicht gemeldete Verluste verfallen.
Nicht möglich: Krypto-Verluste lassen sich nicht mit Arbeitslohn oder anderen Einkunftsarten außerhalb des § 23 EStG verrechnen.
Wie gebe ich Krypto in der Steuererklärung an (ELSTER)?
Krypto-Veräußerungsgeschäfte gehören in die Anlage SO (sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung. Grober Ablauf:
Daten exportieren: alle Transaktionen (Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge, Rewards) aus Börsen und Wallets zusammentragen – idealerweise per Steuer-Tool.
Gewinne/Verluste berechnen: nach FIFO pro Wallet, mit Haltedauer und Euro-Werten zum jeweiligen Zeitpunkt.
Anlage SO ausfüllen: private Veräußerungsgeschäfte (§ 23) und sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3) getrennt eintragen.
Nachweise bereithalten: Transaktionsreports und Tool-Berichte als Beleg aufbewahren.
Über ELSTER einreichen: elektronisch via ELSTER oder eine Steuersoftware übermitteln.
Ein Krypto-Steuer-Tool (z. B. CoinTracking, Blockpit, Koinly) automatisiert FIFO-Berechnung, Haltefristen und den Report für die Anlage SO – das reduziert Fehler erheblich. Bei größeren oder komplexen Beständen ist ein Steuerberater sinnvoll.
Was kann ich angesichts der geplanten Reform jetzt tun?
Da die Reform angekündigt, aber noch nicht beschlossen ist, lassen sich vor allem vorbereitende, neutrale Schritte nennen – welche davon im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation ab und gehört in eine Steuerberatung:
Sauber dokumentieren: alle Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Rewards mit Datum und Euro-Wert erfassen – das ist in jedem Szenario nützlich.
Haltefristen kennen: wissen, welche Bestände die 12 Monate bereits erfüllen (siehe Haltefrist-Rechner oben).
Entwicklung verfolgen: die konkreten Reform-Details werden für Juli 2026 erwartet; erst dann steht fest, ob und wie Altbestände betroffen sind.
Im Zweifel beraten lassen: ob ein Realisieren erfüllter Haltefristen vor einer möglichen Gesetzesänderung sinnvoll ist, ist eine individuelle steuerliche und wirtschaftliche Entscheidung.
Wichtig: Das ist keine Handlungsempfehlung. Steuerliche Entscheidungen sollten nie allein wegen einer noch nicht beschlossenen Reform getroffen werden – Markt- und Steuerrisiken gehören gemeinsam betrachtet.
Welche Fehler kosten bei Krypto-Steuern am meisten?
Die häufigsten und teuersten Fehler lassen sich mit etwas Disziplin vermeiden:
Lückenhafte Dokumentation: Ohne vollständige Transaktionshistorie schätzt das Finanzamt – meist zuungunsten des Anlegers. Mit DAC8 fallen Lücken sofort auf.
Krypto-zu-Krypto-Tausch übersehen: Ein Tausch (z. B. BTC → ETH) gilt als Veräußerung und ist innerhalb der Frist steuerpflichtig – nicht erst der Verkauf in Euro.
Staking-Rewards vergessen: Sie sind beim Zufluss steuerpflichtig (256-€-Freigrenze); wer sie nicht erfasst, riskiert Nachzahlungen.
FIFO falsch anwenden: FIFO gilt wallet-bezogen; eine eigenmächtig andere Reihenfolge ist nicht zulässig.
Verluste nicht angeben: Nicht gemeldete Verluste verfallen – dabei senken sie die Steuerlast in Gewinnjahren.
Fristen verpassen: Die Steuererklärung 2025 ist regulär bis 31.07.2026 abzugeben, mit Steuerberater später; verspätete Abgabe kann Zuschläge auslösen.
Welche Krypto-Steuer-Tools gibt es?
Spezialisierte Tools automatisieren die aufwändigsten Schritte – FIFO-Berechnung, Haltefristen und den abgabefertigen Report für die Anlage SO:
CoinTracking: umfangreicher Import von Börsen/Wallets, FIFO und deutscher Steuerreport.
Blockpit: auf deutsches Steuerrecht abgestimmte Berichte, übersichtliche Klassifizierung der Ereignisse.
Koinly: breite Exchange-Anbindung, automatische Gewinn-/Verlustberechnung pro Wallet.
Solche Tools reduzieren Fehler deutlich, ersetzen bei komplexen Fällen (Gewerblichkeit, hohe Beträge, DeFi) aber keine Steuerberatung. Methodische Hintergründe u. a. bei Blockpit – Krypto-Haltefrist und CheckCrypto – ELSTER-Anleitung.
Fazit: Wie ist die Krypto-Steuerlage 2026 einzuordnen?
Deutschland bietet 2026 weiterhin ein vergleichsweise attraktives Krypto-Steuerregime: Nach über einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei, innerhalb der Frist gilt der persönliche Satz mit 1.000-€-Freigrenze. Mit DAC8 ist die Transparenz gegenüber dem Finanzamt seit 2026 deutlich gestiegen – saubere Dokumentation ist Pflicht. Die größte Unbekannte ist die angekündigte Reform: Sie könnte die Haltefrist ab 2027 abschaffen, ist aber noch nicht beschlossen, und der Umgang mit Altbeständen ist offen. Wer dokumentiert, seine Fristen kennt und die Entwicklung verfolgt, ist für jedes Szenario vorbereitet.
Steuerlich gilt 2026 die Devise: Ruhe bewahren, sauber dokumentieren, informiert bleiben. Die Haltefrist steht noch – und solange kein Gesetz beschlossen ist, bleibt das geltende Recht maßgeblich. Wer seine Zahlen im Griff hat, kann auf jede Reform gelassen reagieren. – Felix Rieger, Gründer Kryptoplanet.net
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Quellen & Datenbasis
Häufige Fragen zu Krypto-Steuern 2026
Wann sind Krypto-Gewinne in Deutschland steuerfrei?
Nach einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten sind Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei (§ 23 EStG) – unabhängig von der Höhe. Innerhalb der Frist sind Gewinne bis zur Freigrenze von 1.000 € pro Jahr ebenfalls steuerfrei.
Wie hoch ist die Steuer auf Krypto-Gewinne?
Innerhalb der Haltefrist gilt der persönliche Einkommensteuersatz von 0–45 % (plus ggf. Soli und Kirchensteuer), nicht die 25-%-Abgeltungssteuer wie bei Aktien. Nach über einem Jahr fällt keine Steuer an.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei einer Freigrenze (Krypto: 1.000 €/Jahr) ist bei Überschreitung der gesamte Betrag steuerpflichtig. Bei einem Freibetrag wäre nur der übersteigende Teil steuerpflichtig – das gilt für Krypto nicht. 1.001 € Gewinn sind also voll steuerpflichtig, 999 € gar nicht.
Wie werden Staking und Mining besteuert?
Als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, beim Zufluss mit dem Euro-Marktwert, mit einer Freigrenze von 256 € pro Jahr. Passives Staking verlängert die Haltefrist nicht auf 10 Jahre (BMF 06.03.2025).
Was ist DAC8 und seit wann gilt es?
DAC8 ist eine EU-Richtlinie, die seit dem 01.01.2026 EU-regulierte Krypto-Börsen verpflichtet, Transaktionsdaten automatisch ans Finanzamt zu melden (erstmals 2027 für das Steuerjahr 2026). DEX und private Wallets fallen aktuell nicht darunter – steuerpflichtig bleiben die Gewinne trotzdem.
Wird die Haltefrist 2027 wirklich abgeschafft?
Die Bundesregierung hat eine Reform angekündigt (Klingbeil, 29.04.2026), die die Haltefrist ab 2027 abschaffen könnte. Stand Juni 2026 ist das aber noch nicht beschlossen; konkrete Details werden für Juli 2026 erwartet. Bis dahin gilt die einjährige Haltefrist unverändert.
Werden bereits gehaltene Coins von der Reform betroffen sein?
Das ist offen. Klingbeil hat sich zum Bestandsschutz nicht geäußert. Ein BVerfG-Beschluss vom 07.07.2010 spricht gegen eine rückwirkende Besteuerung bereits steuerfrei aufgelaufener Gewinne – rechtssicher ist das aber erst mit dem fertigen Gesetz. Im Zweifel Steuerberater konsultieren.
Über den Autor: Felix Rieger
Felix Rieger ist Gründer und Chefredakteur von Kryptozukunft und beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit Krypto-Besteuerung, Regulierung und On-Chain-Daten. Er bereitet komplexe Steuerthemen verständlich auf – ersetzt damit aber keine individuelle Steuerberatung.
Fachgebiete:
Krypto-Besteuerung in Deutschland (§ 23 / § 22 EStG, Haltefrist, Freigrenzen)
Regulierung: DAC8, MiCA und geplante Gesetzesänderungen
Dokumentation, FIFO und Steuer-Tools
Profile: kryptozukunft.com | LinkedIn | X (Twitter)
Wichtiger Hinweis: keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr; Steuerrecht ist einzelfallabhängig und kann sich ändern. Im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen. Zuletzt aktualisiert: Juni 2026.
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